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Ergänzungen zu den IAU Wettkampfregeln (02/2006)

 

Übersetzung durch Wolfgang Olbrich-Beilig und Jürgen Schoch des englischen Originaltextes auf der IAU Webseite: http://www.iau.org.tw/news_detail.php?Id=137 Im Zweifelsfall gilt der englische Originaltext.

Ergänzungen zu den IAU Wettkampfregeln

(Präsident, 02 Feb. 2006)

Anmerkung: Das IAU-Regelwerk ist nach dem "Offenen Prinzip" angelegt: Wenn die sehr vielfältige und komplexe Praxis des Ultramarathonlaufes die Notwendigkeit neuer oder differenzierterer Regelungen aufzeigt, wird die IAU die jeweils notwendigen Ergänzungen ausarbeiten und in das Regelwerk aufnehmen.

Aufgrund der Probleme, die anlässlich der 6-Tage-Rennen von Erkrath/GER und Colac/AUS aufgetreten sind, haben wir es als notwendig erachtet, die Ermittlung/Zählweise der zurückgelegten Distanz (Erkrath) und der exakten Wettkampflänge (Colac)genauer zu definieren:

1. Definition der genauen Dauer der Wettkämpfe, die auf Basis der in einer festgelegten Zeit zurückgelegten Strecke entschieden werden:

Alle 6-Stunden-, 12-Stunden-, 24-Stunden-, 48-Stunden- und 6 Tage-Rennen müssen mit einem Signal exakt nach Ablauf der genau festgelegten Zeit nach dem Rennstart beendet werden, d.h. exakt nach 06h:00min:00sec., 12h:00min:00sec, 24h:00min:00sec, 48h:00min:00sec, 144h:00min:00sec…

Es sind keine Abweichungen von dieser Regel erlaubt., auch nicht in Fällen von besonderen Umständen oder höherer Gewalt, wie z.B. Gewitter, Unfälle etc.. Wenn, aufgrund besonderer Umstände das Rennen unterbrochen werden musste, darf diese Unterbrechungsdauer nicht an die Wettkampflänge angehängt werden; z.B. in einem Fall wurde ein 24 Stunden-Rennen 15 Minuten unterbrochen. Der Wettkampf muss dennoch exakt nach 24 Stunden nach dem Start beendet werden und nicht nach 24h und 15 Min.

Anmerkung: Der Grund dafür ist die Garantie, dass weltweit die gleichen Bedingungen gelten und nicht manchen Teilnehmern an Rennen ein unfairer Vorteil, in Form von Pausen aufgrund von Unterbrechungen gegeben wird.

Im Falle einer Wettkampfunterbrechung (a) oder eines Rennabbruchs (b) werden die Leistungen wie folgt festgehalten:

a) Die Leistung, die bis zum Ende des entsprechenden, im voraus festgelegten Zeitraumes nach dem Start erreicht wurde, (ohne irgendwelche Zusatzzeiten).

b) Die Leistung, die bis zum Zeitpunkt des Rennabbruchs erreicht wurde.

2. Messung und Wertung der erbrachten Leistung in Wettkämpfen, die auf Basis der in einer festgelegten Zeit zurückgelegten Strecke entschieden werden:

a) Die zurückgelegte Strecke muss so exakt wie möglich vermessen werden, d.h.. durch Zählung der beendeten vollen Runden und durch Vermessung der Restmeter, der letzten (unvollständigen) Runde. (siehe MIAUC Regel 6.22)

ba) Kann auf Grund besonderer Umstände eine exakte Vermessung der Restmeter nicht gewährleistet oder vorgenommen werden, werden nur die vollen absolvierten Runden gezählt und diese Leistung als offizielles Ergebnis des Athleten gewertet.

bb) Dieselbe Methode der Zählung voller Runden, wird ebenfalls als Athletenleistung anerkannt, wenn der Teilnehmer das Rennen vor dem offiziellen Wettkampfende beendet hat. Der Wettkampfteilnehmer muss am Wettkampfende nicht auf der Bahn oder Strecke sein.

bc) Leistungen, die auf der Basis der Zählung und Wertung der zurückgelegten vollen Runden erzielt worden sind, können als nationale, kontinentale oder Welt-Bestleistungen anerkannt werden.

Harry A. Arndt
IAU Direktor Wettkampf


 

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